Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27.6.2025
Am 27.6.2025 hat die Mindestlohnkommission auf Grundlage eines Vermittlungsvorschlags der Vorsitzenden in ihrer dritten Beratungssitzung einstimmig beschlossen, dass der gesetzliche Mindestlohn in zwei Stufen angepasst werden soll, und zwar:
- zum 1.1.2026 auf 13,90 Euro und
- zum 1.1.2027 auf 14,60 Euro.
Es ist positiv zu bewerten, dass die Mindestlohnkommission zu einem einstimmigen Ergebnis gelangt ist und dass in dem getroffenen Beschluss sichtbar wird, dass die Kommission unabhängig arbeitet. Der Mindestlohn steigt daher nicht bereits im Jahr 2026 auf 15 Euro, sondern auf 13,90 Euro und auch ab dem 1.1.2027 „nur“ auf 14,60 Euro. Der 220-seitige Bericht der Mindestlohnkommission weist explizit darauf hin, dass für den Beschluss der Mindestlohnkommission über die Anpassung der Höhe des Mindestlohns nach § 9 Abs. 1 MiLoG im Juni 2025 auch die in der EU-Mindestlohnrichtlinie genannten Ziele berücksichtigt wurden.
Auswirkungen auf den TV-L
Für den Bereich der Tarifbeschäftigten, die unter den TV-L fallen, sind die aktuell vereinbarten Tabellenentgelte frühestens zum 31.10.2025 kündbar. Jedoch liegen bereits die aktuell gültigen Stundenentgelte im Bereich der Länder alle oberhalb des ab 1.1.2026 geltenden gesetzlichen Mindestlohns von 13,90 Euro, sodass sich zumindest aus der jetzt beschlossenen ersten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns keine weiteren grundsätzlichen Auswirkungen für die Beschäftigten ergeben, die unter den Geltungsbereich des TV-L fallen, die über die eben gemachten Ausführungen hinausgehen. Welche Auswirkungen der beschlossene Mindestlohn ab dem 1.1.2027 für die unter den TV-L fallenden Beschäftigten haben wird, wird sich im Ergebnis der für den Herbst/Winter zu erwartenden Tarifverhandlungen für den Bereich der Länder zeigen.