Flexibilität der Arbeitszeit durch Sabbatical

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Nicht jeder weiß gleich, was man unter Sabbatical versteht. Ins Deutsche übersetzt heißt das einfach erstmal „Sabbatjahr“.

Um gleich etwaigen Missverständnissen vorzubeugen: Es handelt sich hierbei nicht um ein Jahr im Sinne von 365 Tagen! Der Zeitraum ist flexibel und kann sich auch über mehrere Jahre erstrecken.

Aber erstmal „back to the roots“. Ursprünglich kommt der Ausdruck aus den USA und wurde vor allem von Wissenschaftlern genutzt, um eine Zeit lang aus den Lehrverpflichtungen auszusteigen und die gewonnene Zeit für Forschungszwecke zu verwenden.

Mittlerweile kann jeder Beschäftigter an der FAU davon profitieren, sofern keine dienstlichen bzw. betrieblichen Gründe entgegenstehen. Einen rechtlichen Anspruch darauf hat man aber leider nicht.

Gerne benutzt wird es von Mitarbeitenden, die sich einen längeren Auslandsaufenthalt gönnen wollen, Zeit zum Häusle bauen benötigen oder „gefühlt früher in Rente“ gehen wollen.

Wie funktioniert es? Der Sabatical verfügt über eine Ansparphase und eine Freistellungsphase. In der Ansparphase arbeitet man z. B. normal seine Wochenarbeitszeit, verzichtet aber auf einen Teil der Bezüge. In der Freistellungsphase arbeitet man gar nicht, bekommt aber weiterhin anteilig einen Lohn gezahlt – abhängig davon, was man vorher angespart hat.

Oder: Teilzeitbeschäftigte könnten ihre Arbeitszeit auf Vollzeit aufstocken unter Beibehaltung ihres Gehaltes und in der Freistellungsphase dann von den offenen Bezügen leben. So kann man z. B. den Rentenbeginn – im Sinne von „arbeitsfrei haben“ – vorverlegen.

Möglichkeiten der Umsetzung eines Sabbatjahres gibt es also viele. Interessierte können sich auf der Homepage der FAU vorab unter https://www.gew-ansbach.de/data/2010/11/stmf_Sabbatjahrmodelle.pdf  informieren.

Aber aufgepasst: Wird man in der Freistellungsphase krank oder tritt in der Arbeitsphase der Mutterschutz in Kraft, wird es richtig kompliziert. Auch sollte man auf den etwaigen Verfall des Urlaubsanspruchs in der Freistellungsphase achten.

Wir empfehlen deshalb, Ihr Vorhaben mit Ihrem Personalsachbearbeiter genauestens zu besprechen. Denn gut Ding braucht Weile!